Barrierefreiheit
Die Gemeinde Seukendorf möchte ihre Website zur Kinder- und Jugendarbeit für alle Menschen zugänglich machen. Diese Erklärung gilt für https://jugendarbeit.seukendorf.de/.
Maßgeblich sind Art. 14 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Einschränkungen sind noch vorhanden. Die Bewertung beruht auf einer technischen Basisprüfung; sie ist kein vollständiger Nachweis der Erfüllung sämtlicher Anforderungen.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die auf der Seite „Jugendumfrage“ verlinkte PDF-Auswertung für das Jahr 2020 ist nicht als strukturiertes PDF mit Dokument-Tags aufbereitet. Dadurch sind die Überschriften und die Gliederung für assistive Technologien nicht als verlässliche Dokumentstruktur verfügbar. Das erschwert die Navigation mit einem Screenreader.
Wenn Sie Informationen aus diesem Dokument in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kinder- und Jugendarbeit. Nennen Sie möglichst das Dokument oder die betreffende Seite und die gewünschte Form der Information.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2026 erstellt und zuletzt am 29. Oktober 2026 überprüft.
Die Bewertung erfolgte anhand automatisierter Prüfungen repräsentativer Seiten sowie ergänzender Stichproben zur Tastaturbedienung, zum Umbruch bei schmalen Bildschirmbreiten und zu den verlinkten PDF-Dateien im Rahmen der Neuerstellung der Website. Ein vollständiger standardisierter BITV-Test und eine umfassende Prüfung mit allen assistiven Technologien wurden nicht durchgeführt. Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen überprüft.
Barrieren melden und Informationen anfordern
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte teilen Sie uns die betroffene Seitenadresse und eine kurze Beschreibung des Problems mit. Sie können über dieselben Kontaktwege Informationen in einer zugänglichen Form anfordern.
Gemeinde Seukendorf
Kinder- und Jugendarbeit – Nicole Reiser
Nürnberger Straße 2
90587 Veitsbronn
E-Mail: jugendarbeit@seukendorf.de
Telefon: 0160 / 95 82 30 01
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung stellen. Das gilt auch, wenn Sie der Auffassung sind, dass sich die Gemeinde zu Unrecht auf eine Ausnahme beruft.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Informationen und Online-Antrag: Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
