Als Dein Team für die Jugendarbeit in Seukendorf und Hiltmannsdorf, möchten wir dich über aktuelle und zukünftige Pläne zur Jugendarbeit informieren und unser Angebot sowie unser Dorf, für Dich attraktiv gestalten.
Um unsere Arbeit auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde anzupassen, sind Eure Rückmeldungen und Eure Teilnahme an Umfragen und Kinder- und Jugendkonferenzen besonders wichtig.
Natürlich kannst du aber auch den Infokasten am Skyline oder das direkte Gespräch mit uns nutzen. Oder du klickst einfach auf Kontakt und lässt uns Deine Wünsche und Ideen über das Kontaktformular direkt zukommen!
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Die Jugendarbeit
zeigt sich als zentrale Leistung des Aufgabenrahmens des § 11 SGB
VIII. Dabei ist die Reichhaltigkeit der Leistungen und Angebote
wichtig. Sie sollte sich an den Bedürfnissen, an einer Mitbestimmung
und an der Lebenslage der Heranwachsenden orientieren. Die Angebote
und Leistungen sollten nicht standardisiert und der Zugang offen
sein. Die Mitbestimmung und Mitgestaltung der Kinder und Jugendlichen
stellen dabei einen wichtigen Punkt dar. Ein Kompetenzerwerb im
Bereich der Selbstbestimmung, Mitverantwortung für die Gesellschaft
und soziales Engagement sind dabei möglich.1
Die
Besonderheit in der Kinder- und Jugendarbeit liegen auch darin, dass
sie im Lern- und Bildungsprozess vermittelt, dass Herausforderungen
mit Hilfe der eigenen Kompetenzen überwunden und beeinflusst werden
können. Mädchen, Jungen, Frauen und Männer, sollen in der
Gesellschaft die Gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Niemand
soll wegen seiner individuellen Art zu leben Diskriminierung
erfahren. Auch darin sieht die Kinder- und Jugendarbeit ihre Aufgabe.
Inklusive Arbeit soll zukünftig ebenfalls eine wichtige Rolle
spielen, um Heranwachsenden mit Migrationshintergrund oder
Behinderungen im außerschulischen Bereich die Möglichkeiten des
Lernens zu ermöglichen. Des Weiteren nimmt die Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen Bezug auf die Lebenswelt in ihren Angeboten. Sei es
in der Gestaltung der Freizeit, beim Kommunizieren, Beraten,
Unterstützen, Informieren. Sie bietet gleichzeitig eine
Orientierungshilfe. Bei der Entwicklung von Heranwachsenden zu
unterstützen und diesen eine Hilfestellung zur Bewältigung
Herausfordernder Situationen im Leben zu ermöglichen, stellen
wichtige Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit dar. Gleichzeitig
beinhaltet sie in ihrem Tätigkeitsfeld Maßnahmen, die eine
Prävention zur Jugendhilfe darstellen sollen.2
Ein zentrales Ziel
der Kinder- und Jugendarbeit ist die allgemeine Förderung der
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Zusammenfassend sind die
Entwicklung von personalen, sozialen, kulturellen, politischen,
gender und interkulturellen Kompetenzen als Ziele in der Arbeit mit
jungen Menschen nach dem § 11 SGB VIII zu nennen.3
1 Pletzer: Aufgaben der Jugendarbeit nach §11 SGBVIII
2 (http://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/jugend-familie-und-senioren/familie/jugendhilfeplan-teilplan-jugend/uebersicht/10-jugendarbeit-im-landkreis-fuerth.html)
3 Pletzer: Aufgaben der Jugendarbeit nach §11 SGBVIII
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Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit bildet der §11 SGB VIII (KJHG).
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.