Jugendliche ab 16 Jahren haben die Möglichkeit sogenannte, von den Gemeindejugendpflegen Seukendorf und Veitsbronn ausgerichtete, Juleica – Schulungen zu besuchen. Die erfolgreiche Absolvierung dieser Jugendleiterausbildung berechtigt die Teilnehmer zur Beantragung der Jugendleiter/In-Card (kurz: Juleica).
„Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):
- Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
- Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
- Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.
Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter-in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.“1
Durch die Jugendleitercard erhalten die Ehrenamtlichen für ihr Engagement einige Vergünstigungen wie z.B. Ermäßigungen bei Kino oder Schwimmbad.
Die Einheiten werden von den Gemeindejugendpflegen Veitsbronn und Seukendorf ausgearbeitet, vorbereitet und durchgeführt.
So haben interessierte Jugendliche die Möglichkeit die Pflichtstunden zum Erhalt der Juleica lokal abzuleisten und sich auch direkt in der Jugendarbeit vor Ort zu engagieren.
1 https://www.juleica.de/658.0.html